Bundestag

10 Neunter Bundestag (1980–1983)
15.20 Sitzverteilungen in den Bundestagen
15.4 Ausschüsse
10.

Politisch
bedeutsam ist die Öffentlichkeitsfunktion, wonach der Bundestag die Aufgabe hat, die Wünsche der Bevölkerung auszudrücken und umgekehrt die Bevölkerung zu informieren. Deutsche Bundestag (seit 2005)
15 Geschichte
15. Im aktuellen 16.Inhaltsverzeichnis
1 Plenarsaal
2
Die Mandatsvergabe
3 Gesetzgebung
3. Im Rahmen seiner Kreationsfunktion wählt er unter anderem den Bundeskanzler (absolute Mehrheit) und wirkt bei der Wahl des Bundespräsidenten, der Bundesrichter und anderer wichtiger Bundesorgane mit.2 Behandlung von Gesetzen im Bundestag
3.2 Wissenschaftliche Fachbereiche, Bibliothek, Parlamentsarchiv und Pressedokumentation
14 Der 16.1 Arbeit während der Sitzungswoche
11.9 Achter Bundestag (1976–1980)
15. Hierbei bedarf es häufig der Mitwirkung des Bundesrates, der jedoch keine zweite Parlamentskammer ist.4 Dritter Bundestag (1957–1961)
15.3 Abstimmungen
13
Die Verwaltung des Deutschen Bundestages
13.3 Zweiter Bundestag (1953–1957)
15.14
Dreizehnter Bundestag (1994–1998)
15.7 Sechster Bundestag (1969–1972)
15.1 Gesetzgebungsverfahren im Überblick
3. Eine Legislaturperiode des Bundestags dauert grundsätzlich vier Jahre, sie kann sich aber in bestimmten Situationen verkürzen oder verlängern.8 Siebter Bundestag (1972–1976)
15.3 Untersuchungsausschüsse
8.5 Enquête-Kommissionen
10.19
Fraktionen im Deutschen Bundestag
15.17
Sechzehnter Bundestag (ab 2005)
15.2
Präsidium
10.4 Besonderheiten der Gesetzgebung in völkerrechtlichen Fragen
4 Budgetierung (Haushalt)
5
Genehmigung von Einsätzen bewaffneter Streitkräfte
6 Repräsentationsprinzip und Selbstauflösung
7 Kreationsfunktion
7.2 Misstrauensvotum und Vertrauensfrage
7.3 Ältestenrat
10.15 Vierzehnter Bundestag (1998–2002)
15.4 Überwachung von Abgeordneten
11.1 Rederecht, Anwesenheitsrecht und -pflicht
8.2 Debatten
12.2
Arbeit außerhalb der Sitzungswochen
11.3 Immunität, Indemnität und Zeugnisverweigerungsrecht
11.5
Versorgung der Abgeordneten
12 Die Arbeit des Bundestages
12.

Der Bundestag hat eine Vielzahl von Funktionen: Er hat die Gesetzgebungsfunktion, das heißt, er schafft das Bundesrecht und ändert die Verfassung. Der Bundestag genehmigt auch die internationalen Verträge mit anderen Staaten und Organisationen und beschließt den Bundeshaushalt.6 Anklage von Staatsorganen
9 Verteidigungsfall
10 Organisation der Abgeordneten
10.1 Fraktionen
10.5
Kontrolle der Geheimdienste
8.13 Zwölfter Bundestag (1990–1994)
15. Deutschen Bundestag, der von 614 Abgeordneten gebildet wird, ist der CDU-Politiker Norbert Lammert Bundestagspräsident; Vizepräsidenten und Stellvertreter des Präsidenten sind Gerda Hasselfeldt (CSU), Wolfgang Thierse, Susanne Kastner (beide SPD), Hermann Otto Solms (FDP), Petra Pau (Linkspartei) und Katrin Göring-Eckardt (Bündnis 90/Die Grünen).5 Vierter Bundestag (1961–1965)
15.1 Wahl des Bundeskanzlers
7.3 Besonderheiten der Gesetzgebung bei Abgaben und Steuern
3.12 Elfter Bundestag (1987–1990)
15.11 Zehnter Bundestag (1983–1987)
15. Der Bundestag übt die parlamentarische Kontrolle gegenüber der Regierung und der Exekutive des Bundes aus, er kontrolliert auch den Einsatz der Bundeswehr.6 Ordnungsmaßnahmen des Präsidiums
11
Die Arbeit der Mitglieder des Bundestages
11.6 Fünfter Bundestag (1965–1969)
15.16 Fünfzehnter Bundestag (2002–2005)
15.18 Wahlperioden des Deutschen Bundestages
15.2 Anfragen
8.4
Wahl der Bundesrichter
8 Kontrolle der Exekutive
8.Deutscher
Bundestag


Der Deutsche Bundestag ist das Parlament der Bundesrepublik Deutschland mit Sitz in Berlin.21 Stärkste Fraktionen und Parteien
16 Siehe auch
17 Quellen
18 Literatur
19 Film
20
Weblinks


.1 Zentrale und Parlamentarische Dienste
13.2 Erster Bundestag (1949–1953)
15. Die Mitglieder des Deutschen Bundestages (MdB) können sich zu Fraktionen oder Gruppen zusammenschließen und genießen damit einen besonderen Verfahrens- und Organisationsstatus.1 Geschichtliche Entwicklung
15.1 Geschäftsordnung
12.4 Wehrbeauftragter
8.3 Wahl des Bundespräsidenten
7.

Die gesetzliche Anzahl seiner Mitglieder beträgt 598. Er wird direkt durch das Volk gewählt und ist im politischen System Deutschlands das einzige Verfassungsorgan des Bundes mit unmittelbarer demokratischer Legitimation.

Dem
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